Rechtslage

 

Deutschland

Bei der waffenrechtlichen Behandlung von Softairwaffen ist zwischen Regeln für Anscheinswaffen, für die Geschossenergie sowie für Vollautomaten zu unterscheiden.

 

Regelungen über Anscheinswaffen

Meist sind Softairwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und, ebenso wie Modellwaffen, kaum von diesen zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur in einem „verschlossenen Behältnis“ erlaubt.

Regelungen über die Geschossenergie

Das Waffengesetz findet auf Spielzeugschusswaffen, die den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilen, mit Ausnahme der oben genannten Vorschriften über Anscheinswaffen keine Anwendung. Häufig werden sie jedoch erst an Personen ab 14 Jahren verkauft.

Softairwaffen, die Geschossen eine Energie von weniger als 7,5 Joule, aber mehr als 0,5 Joule erteilen, sind ab 18 Jahren frei verkäuflich. Diese Waffen müssen mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet und dürfen keine Vollautomaten sein. Ohne Waffenschein dürfen sie nur in befriedetem Besitztum geführt und verwendet werden. Beim Transport darf die Waffe weder zugriffs- noch schussbereit sein. Dies ist insbesondere dann erfüllt, wenn die Waffe ungeladen ist und sich in einem verschlossenen Behältnis befindet.

Softairwaffen, die Geschossen eine Energie über 7,5 Joule erteilen, sind erlaubnispflichtige Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes.

 

Regelungen über vollautomatische Waffen

Der Besitz vollautomatischer Softairwaffen über 0,5 Joule ist in Deutschland verboten.

 

Österreich

In Österreich sind Softairwaffen – anders als in Deutschland – keine Waffen im Sinne des österreichischen Waffengesetzes. Die Abgabe von Softairwaffen, welche die Nachahmungen echter Schusswaffen sind, ist an Personen unter 18 Jahren per Verordnung verboten.

 

Schweiz

In der Schweiz ist seit dem 12. Dezember 2008 das neue Waffengesetz in Kraft. Darin wurden alle Softairwaffen offiziell als (privilegierte) Waffen taxiert. Somit ist der Erwerb nur noch ab 18 Jahren möglich und bedingt einen schriftlichen Kaufvertrag. Für das Importieren bedarf es einer speziellen Bewilligung. Laserzielpunktvisiere sind verboten, hingegen Lampen und Vollautomaten sind erlaubt.

 

Frankreich

In Frankreich sind Softairwaffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 0,08 Joule ab drei Jahren erhältlich, Softairwaffen mit einer Mündungsenergie von 0,08 bis 2 Joule dürfen nur an Volljährige verkauft werden. Die Softairwaffen der zweiten Kategorie dürfen, im Gegensatz zu denen in Deutschland, vollautomatisch sein, und zudem sind nach deutschem Gesetz illegale Anbauteile wie Laser oder Lampen in Frankreich erlaubt. Nicht wenige Airsoft-Teams nahe der französischen Grenze fahren deshalb für größere Spiele nach Frankreich oder haben dort sogar ein eigenes Gelände.

 

Niederlande

In den Niederlanden dürfen Softairwaffen („airsoft devices“) importiert und gekauft werden, wenn man Mitglied des niederländischen Airsoftverbandes (NABV) ist. Die Softairwaffen müssen wie in Deutschland nicht registriert werden, dürfen eine maximale Mündungsenergie von 3,5 Joule aufweisen und dürfen wie in Österreich sowohl mit Semi- als auch Vollautomatik betrieben werden.

Dieser Text ist aus den entsprechenden Wikipedia-Artikeln zitiert.